Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hausmeisterservice Lochmann
Alle Dienstleistungen gemäß dem gültigen Leistungsangebotes von Hausmeisterservice Lochmann werden ausschließlich auf der Basis der hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geleistet. Der Inhalt der AGBs kann durch Hausmeisterservice Lochmann jederzeit geändert werden. Im Falle einer Änderung gilt diese auch für bestehende Vertragspartner. Diese müssen seitens des Auftragnehmers unverzüglich über die geänderten AGB informiert werden. Legt der Vertragspartner nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der geänderten AGB schriftlich Widerspruch beim Auftragnehmer ein, so gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB.
Die Angebote und Kostenvoranschläge von Hausmeisterservice Lochmann sind stets freibleibend und immer kostenlos. Hausmeisterservice Lochmann garantiert, dass das Angebot 14 Tage gültig ist.
Die aus der vorliegenden AGBs und dem Dienstleistungsvertrag resultierenden Rechte und Pflichten sind von beiden Vertragspartnern auf eventuelle Rechtsnachfolger, wie Erben oder Insolvenzverwalter, zu übertragen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit bzw. im Vertrag angegebene Dauer geschlossen.
Er kann nur mit einer auf dem Vertrag genannten Frist gekündigt werden.
Von der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer wird der Auftraggeber des Hausmeisterservice Lochmann in sämtliche vorhandene technische Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einweisen, auf mögliche Gefahrenquellen und Besonderheiten ausdrücklich hinweisen und sämtliche erforderliche Schlüssel zu übergeben. Erfolgt eine Einweisung- gleich aus welchen Gründen- nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, den Auftragnehmer nicht schadenersatzpflichtig machen. Dem Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und dessen Bewohner den Auftragnehmer im Notfall erreichen können. Angemessene Kosten für den Briefkasten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Dienstleistungsvertrag genannten Leistungen ordentlich, gewissenhaft, zeitnah sowie zuverlässig durchzuführen. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages übernimmt der Auftraggeber Kleinreperaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen nur, soweit dies im Vertrag vereinbart ist. Material, Zeitaufwand und Ersatzteile für die Behebung von Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte, er verpflichtet sich, für die im Dienstleistungsvertrag detailliert beschriebene Leistung zuverlässiges Personal einzusetzen. Ebenso stellt er sicher, dass die beim Dienstleistungsvertrag genannten Objekte eingesetzte Arbeitskraft im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis ist und sonstige Melde-und Nachweispflichten erfüllt. Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Dienstleistung betraut hat, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Fällt bei turnusmäßigen Arbeiten ein Arbeitstag auf einen Feiertag, so muss dieser Tag nachgeholt werden. Dem Kunden sollte kein Nachteil entstehen.
Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfen eines gesonderten Vertrages.
Zusatzarbeiten die bei der Einweisung des Objektes nicht vertraglich festgelegt bzw. besprochen wurden, können abgelehnt, bzw. zur Erhöhung der Vertragskosten führen.
Nach Vertragsende werden alle Schlüssel dem Auftraggeber ausgehändigt. Aus versicherungstechnischen Gründen werden neue Vertragsfirmen von uns nicht unterwiesen bzw. eingelernt.
Werden dem Auftragnehmer Schäden und Mängel am betreuten Anwesen bekannt, die nicht im Rahmen des Vertrages behoben werden, wird dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluss, Fahrtreppenausfall, Ausfall von Feuerlösch- und Feuermeldeanlagen, Stromunterbrechung, Ausfall automatischer Türen und Tore oder ähnlichen Notfällen hat der Auftragnehmer Anspruch auf den Einsatz eines Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers zu beheben, sofern eine vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers nicht oder nur durch überhöhten Aufwand möglich ist. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.
Sind für die Leistungsausübung warmes/kaltes Wasser und/oder Strom notwendig, hat diese der Auftraggeber kostenfrei im erforderlichen Umfang dem Auftragnehmer für seine Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf und Möglichkeit überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden mit seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, die von ihm bzw. seiner Mitarbeiter bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder Betriebsstörung am oder im betreuten Objekt entstanden sind, oder Schäden aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrungen oder dergleichen ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet bei Schlüsselverlust nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schlüsselverlust setzt eine Regulierung durch den Versicherer voraus, dass zum Schadenszeitpunkt eine vollständige Schließanlage vorliegt, welche noch einen Zeitwert hat und einen Schließplan sowie ein korrekt geführtes Schlüsselbuch vorhanden ist.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Schäden, die bei der Ausübung der im Dienstleistungsvertrag beschriebenen Tätigkeit entstehen, unmittelbar beim Auftraggeber zu melden. Schäden, die der Auftragnehmer nicht bemerkt, sind ihm unverzüglich nach der Entdeckung zu melden, ansonsten entfällt die Haftung.
Für die Reinigung und Schneeberäumung an und auf Gehwegen ist und bleibt der Eigentümer / Anwohner / Auftraggeber eigenverantwortlich. Der Hausmeisterservice kann nicht für Schäden (Personen- und Sachschäden) haftbar gemacht werden, welche Aufgrund eines ungenügenden Reinigungszustandes entstanden sind (Hausmeisterservice Winterdienst ist extra im Vertrag abzuschließen).
Für Schäden an der Flora übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Personen- und Sachschäden, die entstehen, durch gereinigte, nasse oder behandelte Gehflächen in Treppenbereichen, Fluren, Abgängen oder Gehwegen, wird vom Auftraggeber keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, potentielle Gefahrenquellen durch geeignete Hinweisschilder zu markieren.
Als Preiskalkulation gilt die zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages gültige Preisliste bzw. das Angebot. Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto zahlbar. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht pünktlich nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzustellen.
Für unsere verschiedenen Dienstleistungen berechnen wir den dafür vorgesehenen Stundensatz.
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers. Das zuständige Amtsgericht ist Plauen.
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