Allgemeine Geschäftsbedingungen Hausmeisterservice Lochmann
Winterdienst
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Winterdienstvertrag oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen, soweit die Durchführung des Winterdienstes Vertragsbestandteil ist. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Standard gewahrt bleibt. Die Erforderlichkeit eines Winterdiensteinsatzes hat der Auftragnehmer selbstständig und rechtzeitig festzustellen. Die Leistungen werden nach den jeweiligen örtlichen Vorschriften hinsichtlich der Räum- und Streupflichten bei winterlichen Witterungsverhältnissen durchgeführt.
Die Abfuhr von Schnee erfolgt nur gegen gesonderte Berechnung. Das Entfernen von Schnee kann in folgenden Fällen erst beim nächsten regulären Einsatz oder nach Absprache und gegeben falls gegen zusätzliche Räumgebühr erfolgen. Extra Räumgebühr wird erhoben bei Schnee, der von ungereinigten Nachbargrundstücken herübergetragen wird. Beim vom Dach stürzende Schneeverwehungen. Glättebildung durch defekte Dachrinnen oder Schmelzwasser.
Geräumt werden nur zugängliche Flächen. Es wird nicht geräumt, wenn zwischen zwei Fahrzeuggassen weniger als 70 cm in der Breite zur Verfügung stehen.
Der Räumdienst wird eingestellt bei:
Für Schäden an Personen und Sachwerten aufgrund zeitlicher Verzögerung bei Winterdienstleistungen, welche aufgrund von erhöhten Niederschlagsmengen entstanden sind, wird nicht vom Auftragnehmer gehaftet. Ebenso wird nicht für Schäden an durch Schnee bedeckte Gegenstände, die nicht ersichtlich sind und grober Vorsatz und Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, gehaftet.
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